Abbildung der Woche: 9
Die EU hat 9 Personen wegen ihrer Beteiligung an den sogenannten „Wahlen“ in den sogenannten „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk zur Sanktionsliste hinzugefügt.
Die 9 Personen unterliegen restriktiven Maßnahmen der EU, die ein Reiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten umfassen, aufgrund ihrer Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Durch den Beschluss des Rates erhöht sich die Gesamtzahl der von der EU gelisteten Personen auf 164.
Die illegalen „Wahlen“ in der selbsternannten „Donezker Volksrepublik“ und „Luhansker Volksrepublik“ wurden am 11ten November 2018 inszeniert. Weder eine der „Republiken“ noch die „Wahlen“ werden von der internationalen Gemeinschaft anerkannt.
Das Ereignis spielte eine zentrale Rolle in der pro-kremlischen Desinformationskampagne. Mit gefälschten internationalen Wahlbeobachtern, die die Demokratie im Donbas lobten, und einer botgesteuerten Twitter-Kampagne versuchte die Desinformationskampagne, Legitimität zu konstruieren – sowohl für den „Wahlprozess“ als auch für die „Republiken“ selbst.
Dies steht im Einklang mit den Taktiken des Kreml, seine Handlungen mithilfe der Illusion eines ordnungsgemäßen demokratischen Prozesses zu legitimieren. Wir haben dies bereits im Fall der Krim erlebt, wo die illegale Annexion wiederholt als die legitime und demokratische Wahl des Volkes dargestellt wird.