DISINFO: EGMR und UN-Konvention über die Menschenrechte beschränken stark die Rechte der Meinungsäußerung.
SUMMARY
Die europäischen und UN-Konventionen über die Menschenrechte besagen, dass alle Äußerungsrechte stark eingeschränkt sind, wenn sie mit lokalen Traditionen in Konflikt geraten und die öffentliche Ordnung gefährden.
RESPONSE
Die Behauptung ist ein Versuch, Gewalt von Hassgruppen nach der Premiere des georgisch-schwedischen schwulenfilmlastigen Films "Und dann tanzten wir" zu rechtfertigen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte schützt die Freiheit der Meinungsäußerung, ohne irgendwelche Einschränkungen auferlegen. Die Europäische Menschenrechtskonvention darf die Freiheit der Meinungsäußerung nur in streng definierten Fällen einschränken. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärt in seinen Urteilen ausführlich die Regeln und Bedingungen für Einschränkungen und betont, dass die Freiheit der Meinungsäußerung ein oberster Wert ist und dass es unerlässlich ist, Demokratie und Pluralismus zu gewährleisten. Im Fall von “Otto-Preminger Institut gegen Österreich,” entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Freiheit der Meinungsäußerung verletzt wurde und erklärte, dass “künstlerische Schöpfung und Darbietung sowie deren Verbreitung als ein wesentlicher Beitrag zum Austausch von Ideen und Meinungen angesehen werden. Künstlerische Freiheit und der freie Verkehr von Kunst sind nur in undemokratischen Gesellschaften eingeschränkt.”