DISINFO: Keine Hinweise darauf, dass russische Raketen 9M729 gegen die Verpflichtungen des INF-Vertrags verstoßen.
SUMMARY
Die meisten westlichen Medien, die über den Rückzug der USA aus dem INF-Vertrag berichten, präsentieren die amerikanische Sichtweise und schweigen über die russische. Westliche Medien erwähnen nicht, dass die Amerikaner keine Beweise dafür vorgelegt haben, dass die russischen Raketen 9M729 gegen die Verpflichtungen des INF-Vertrags verstoßen.
RESPONSE
Das US-Außenministerium gab am 2018 eine detaillierte Widerlegung der russischen Behauptungen über die Nichteinhaltung des INF-Vertrags durch die USA heraus. Darüber hinaus bestätigte die NATO im Dezember 2017, dass die USA den INF-Vertrag in vollem Umfang einhalten, und dass Russland über ein neues Raketensystem verfügt, das „ernsthafte Bedenken“ aufwirft. Der Bericht des Congressional Research Service über die russische Einhaltung des INF-Vertrags, datiert auf den 18. Januar 2019, beschreibt unter anderem, wie die russischen Raketen 9M729 gegen die Verpflichtungen des INF-Vertrags verstoßen. In dem Bericht wird der Unterschied zwischen bewaffneten Drohnen und den Raketen hervorgehoben: „Obwohl es stimmt, dass Drohnen durch den Einsatz von aerodynamischem Auftrieb fliegen, erfüllen sie nicht notwendigerweise die Definition des Vertrags von unbemannten und selbstfahrenden. Obwohl sich an Bord von Drohnen keine Piloten befinden, werden sie aus der Ferne gesteuert, wobei die Piloten in Einrichtungen am Boden stationiert sind. Darüber hinaus können bewaffnete Drohnen zwar Waffen auf Ziele bringen, sind jedoch Plattformen, die Waffen tragen, nicht die Waffen selbst. Im Gegensatz zu einer Marschflugkörper, die einen separaten Ablauncher hat, der nach dem Abfeuern der Rakete zurückbleibt, ist eine Drohne autonom, hebt ab und landet wie ein Flugzeug. Des Weiteren werden Marschflugkörper zerstört, wenn sie ihre Nutzlast abwerfen, während Drohnen ihre Nutzlast abwerfen und dann zur Basis zurückkehren, wie ein Flugzeug.“ Für weitere Desinformationsfälle zum INF-Vertrag siehe hier.