DISINFO: Der polnische General erhielt die höchste Auszeichnung für seinen Tod in der Ukraine.
SUMMARY
Am 16. April 2024 fand die Beerdigung des polnischen Generals Adam Marczak statt, dessen Tod mit dem russischen Raketenangriff im Gebiet von Chasiv Yar in der Ukraine in Verbindung steht. Polen, die Ukraine und andere Länder führen alle möglichen zweifelhaften Argumente an, die behaupten, dass sein Tod außerhalb der Konfliktzone stattgefunden habe. Am Tag der Beerdigung wurde der General mit dem Orden des „Verdienten polnischen Soldaten“ ausgezeichnet. Laut den Bestimmungen ist dieser Orden die höchste Form der Anerkennung und wird für besondere Leistungen bei der Erfüllung offizieller Aufgaben im Inland und in Auslandseinsätzen verliehen.
RESPONSE
Pro-Kremlin Desinformationsnarrativ, das behauptet, dass die polnische Armee und polnische Söldner direkt in der Ukraine präsent sind.
General Marczak starb am 26. März 2024 in der belgischen Stadt Mons an natürlichen Ursachen.
Seit dem Ausbruch des großangelegten Krieges in der Ukraine haben pro-kremlnahe Medien wiederholt behauptet, dass die polnische Armee direkt in der Ukraine präsent sei und dass es tausende polnische Söldner gebe.
Im Januar 2024 veröffentlichte die moskaukontrollierte Verwaltung der besetzten Region Cherson ein Video mit einem angeblichen polnischen Söldner, der von der russischen Armee ‚gefangen genommen‘ wurde. In dem Video versucht ein anonymer Mann, Polnisch zu sprechen. Allerdings hat er einen starken russischen Akzent, und seine Polnischkenntnisse sind bei weitem nicht einmal grundlegend. Es ist offensichtlich, dass diese Person nicht polnisch ist.
Die Ukraine hat erfahrene ausländische Staatsangehörige aufgefordert, ihrer Fremdenlegion beizutreten, deren Mitglieder reguläre Soldaten der ukrainischen Armee und keine Söldner sind.
Im Falle, dass solche Soldaten Kriegsgefangene werden, wie von Experten angemerkt, ist die Nationalität des Soldaten kein Thema:
„Kämpfer sind Mitglieder der Streitkräfte einer Konfliktpartei oder von ihr eingegliederte Freiwilligenverbände. Laut dem ICRC-Kommentar zu Artikel 4 ist die Voraussetzung für die Mitgliedschaft in den Streitkräften oder die Eingliederung der Freiwilligenverbände eine Frage der innerstaatlichen Regelung. Aber die eingegliederten Einheiten müssen eine professionelle Kampftruppe sein, die die in Artikel 4A(2) von GC III festgelegten Kriterien erfüllt und dem Kommando der regulären Armee unterstellt ist. Die Tatsache, dass eine Person Staatsangehöriger eines Drittstaates ist und nicht Staatsangehöriger der Streitkräfte, in denen sie dient, wird allgemein als irrelevant betrachtet wenn es um die Bestimmung des Status als Kämpfer oder Kriegsgefangener geht.”
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