DISINFO: Der Durchgang des britischen Zerstörers nahe der Krim verstieß gegen das Völkerrecht.

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DISINFO: Der Durchgang des britischen Zerstörers nahe der Krim verstieß gegen das Völkerrecht.

SUMMARY

Der Vorfall am 23. Juni, bei dem HMS Defender, ein Zerstörer der Royal Navy, durch russische Hoheitsgewässer nahe der Krim passierte, war eine Provokation und ein Beispiel für eklatante Missachtung des internationalen Rechts.

RESPONSE

Die Behauptung verbreitet wiederkehrende pro-Kreml-Desinformationsnarrative bezüglich der Krim und angeblicher Verstöße gegen das Völkerrecht seitens des Westens.

Die Besatzung von HMS Defender manövrierte das Schiff in strikter Beachtung des internationalen Protokolls. Durch das Passieren in der Nähe der Krim übte die Defender das Recht auf unschuldigen Durchgang aus, wie es in der UN-Konvention über das Seevölkerrecht festgelegt ist. Die Artikel 17-19 der Konvention erlauben das Passieren durch das Hoheitsgewässer eines anderen Staates, vorausgesetzt, es ist „kontinuierlich und zügig“ und „nicht nachteilig für den Frieden, die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit des Küstenstaates“ (S. 30-1).

Der unschuldige Durchgang ist eine von mehreren Einschränkungen der absoluten Souveränität eines Küstenstaates über seine Hoheitsgewässer. Das bedeutet, dass ein Schiff, das dieses Recht im Sinne der Konvention ausübt, keine Genehmigung des Küstenstaates einholen muss. Dies macht laut einem führenden Völkerrechtsexperten „es irrelevant, zu welchem Staat das fragliche Gebiet gehört“.

Siehe diesen Artikel von POLYGRAPH.info für zusätzliche Entlarvungen und frühere Beispiele für Moskaus irreführende Berichterstattung über maritime Vorfälle im Schwarzen Meer.

RECHTLICHER HINWEIS

Bei den Fällen in der EUvsDisinfo-Datenbank geht es um Aussagen im internationalen Informationsraum, die als parteiische, verzerrte oder falsche Darstellung der Realität und als Verbreitung von kremlfreundlichen Kernbotschaften identifiziert wurden. Daraus folgt nicht zwangsläufig, dass die betroffenen Medien Verbindungen zum Kreml haben oder den Kreml redaktionell unterstützen oder dass sie absichtlich Desinformation verbreiten wollten. Die Veröffentlichungen von EUvsDisinfo stellen keine offizielle Position der EU dar, da die präsentierten Informationen und vertretenen Meinungen auf Medienberichten sowie Analysen der East StratCom Task Force basieren.

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