460 Seiten über nicht existierende Faschisten
Viele Menschen würden russische Desinformation sofort mit pro-kremlischem Trolling in den sozialen Medien in Verbindung bringen; der Manipulation von Informationen durch vom Kreml finanzierte Nachrichtenmedien (z. B.Sputnik oder RT) oder die Verbreitung des Narrativs der russischen Führung über politische Talkshows auf staatseigenen Fernsehsendern.
Desinformation im akademischen Bereich
Während die auf ein Massenpublikum ausgerichtete Desinformation zweifellos ein Schlüsselelement in Moskaus Propagandakampagne gegen die EU, die NATO oder die Ukraine ist, breitet sie sich rasch auch im akademischen Bereich aus.
Die Disinformation Review der East Stratcom Task Force berichtet regelmäßig über Desinformation, die von Analysten des Russischen Instituts für Strategische Studien (RISS) verbreitet wird, eines Think-Tanks, der vom Präsidenten der Russischen Föderation gegründet wurde.
Die Ausgabe der vergangenen Woche stellte Artur Atajew (Leiter der Sektion Kaukasus, RISS) vor, der glaubt, dass das Vorgehen des Vereinigten Königreichs im sogenannten Litwinenko-Fall bestätigt, dass London Russland lediglich als Feind betrachtet, nicht als strategischen Partner, sowie Alexei Samojlow (Expertengruppe Ukraine, RISS), der behauptet, dass „die Ukraine eine künstliche Nation“ sei und „Ukrainer russischen Ursprungs“ seien.
Neu veröffentliches Propagandabuch
Diese Woche machte Oleksandr Nykonorov, Journalist bei Depo.ua, auf ein kürzlich veröffentlichtes Propagandabuch aufmerksam, das von Maxim Grigorjew, Politikwissenschaftler und Direktor des Fonds für die Erforschung von Problemen der Demokratie, verfasst wurde.
Die 460 SeitenEin langer analytischer Beitrag mit dem Titel „Gewöhnlicher Faschismus“ baut auf dem häufig wiederholten pro-kremlischen Mythos auf, dass „die Ukraine ein faschistischer Staat“ sei und „die ukrainische Regierung Krieg gegen ihr eigenes Volk führe“.
Die angeblichen Gräueltaten der ukrainischen „Silowiki“ werden in fünf Kapiteln behandelt, von denen jedes einem spezifischen Kriegsverbrechen gewidmet ist.
Dazu gehören die „Massentötung unschuldiger Zivilisten“ (Kapitel III), die „gezielte Zerstörung von Waisenhäusern, Schulen und Krankenhäusern“ (Kapitel IV) sowie die „Folter von Bewohnern der Donbass-Region“ (Kapitel V).