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Bekämpfung von Desinformation in Afrika: Die Menschenrechte müssen an erster Stelle stehen

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In diesem offenen Gespräch mit EUvsDisinfo befasst sich Marystella A. Simiyu mit Desinformation sowie Informationsmanipulation in Afrika und plädiert für rechtebasierte Reaktionen.

Wie ist der Stand der Dinge bei Informationsmanipulation und Einflussnahme in Afrika? Was sind die neuesten Trends?

Informationsmanipulation und Einflussnahme sind kein neues Phänomen, sondern eines, das im digitalen Zeitalter weltweit – auch in Afrika – eskaliert ist. Trends zeigen, dass diese Informationsstörung sowohl in Offline- als auch in Online-Netzwerken präsent ist, die sich zudem gegenseitig speisen. Die Verbreitung von Foreign Information Manipulation and Interference (FIMI) und Desinformation nimmt auch in Zeiträumen zu, die eine verstärkte öffentliche Debatte auslösen, etwa bei Wahlen und bei Unruhen.

FIMI und Desinformation gedeihen ohne starke Unterstützung für die Zivilgesellschaft und unabhängigen Journalismus.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Aufmerksamkeit und das Bewusstsein der Öffentlichkeit auf die zunehmende Verabschiedung von Gesetzen zu lenken, die die Meinungsfreiheit unter dem Vorwand, Desinformation zu bekämpfen, unangemessen und ungerechtfertigt einschränken. Dies war eine der Erkenntnisse von LEXOTA (Laws on Expression Online: Tracker and Analysis). LEXOTA ist ein Advocacy-Instrument, das Gesetze und staatliche Maßnahmen zu Desinformation in Subsahara-Afrika untersucht und wie sie sich auf die Meinungsfreiheit auswirken.Das Instrument wurde im Rahmen einer Multi-Stakeholder-Initiative entwickelt. Es zeigte, dass viele Gesetze offenbar internationalen Gesetzen und Standards widersprechen, unter anderem durch Elemente wie vage und weit gefasste Bestimmungen sowie unverhältnismäßige Sanktionen. Diese Gesetze werden häufig von Behörden missbraucht, um die Meinungsfreiheit zu unterdrücken, insbesondere wenn der Staat und andere mächtige Akteure Gegenstand von Kritik sind. Akteure, die kritische Kontrollfunktionen ausüben, wie Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, Oppositionskandidatinnen und -kandidaten sowie die Zivilgesellschaft, sind häufig die unglücklichen Zielscheiben einiger dieser Gesetze und ihres Missbrauchs. Es besteht die Notwendigkeit, sich für stärker rechtebasierte Ansätze zur Regulierung von FIMI und Desinformation in Afrika einzusetzen, die diese Herausforderung angehen, ohne die Meinungsfreiheit einzuschränken.

Welche Auswirkungen hat Informationsmanipulation im realen Leben auf afrikanische Gesellschaften? Wie beeinflusst dies die Stabilität und Sicherheit der betroffenen Länder?

Informationsmanipulation beeinträchtigt schwerwiegend die Informationsintegrität, die notwendig ist, um den öffentlichen Diskurs und die Entscheidungsfindung zu leiten. Wenn sie sich gegen Minderheiten und vulnerable Gruppen richtet, wie Frauen und sexuelle Minderheiten, kann sie weitere Diskriminierung dieser Gruppen begünstigen und ihre öffentliche Teilhabe verringern. Zielgerichtete Informationsmanipulation gegen öffentliche Institutionen oder Personen kann das öffentliche Vertrauen untergraben.Informationsmanipulation im Kontext demokratischer Prozesse wie Wahlen und Referenden beeinträchtigt die Entwicklung einer informierten Wählerschaft, die ihr Recht auf öffentliche und politische Teilhabe sinnvoll ausüben kann. Zudem kann Informationsmanipulation Spannungen verschärfen und Gewalt anheizen. Während jüngster Wahlen in Kenia, Nigeria und Simbabwe haben Berichte über die Verbreitung manipulierter Informationen die Bedrohung aufgezeigt, die für eine informierte Teilnahme an demokratischen Prozessen besteht, sowie den Bedarf an proaktiveren und stärker rechtebasierten Ansätzen zu ihrer Bekämpfung.

Wie würden Sie den Zustand der Meinungsfreiheit und des Zugangs zu Informationen in Afrika beurteilen? Was ist die Kernidee der Erklärung der Grundsätze zur Freiheit der Meinungsäußerung und zum Zugang zu Informationen in Afrika und wie wird sie in der Praxis auf dem gesamten Kontinent angewandt?

Wie auf anderen Kontinenten erleben viele afrikanische Länder einen Abwärtstrend bei der Freiheit der Meinungsäußerung und dem Zugang zu Informationen. Sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure missbrauchen Menschenrechte trotz bestehender Rahmenwerke zum Schutz der Freiheit der Meinungsäußerung und des Zugangs zu Informationen wie der Erklärung der Grundsätze zur Freiheit der Meinungsäußerung und zum Zugang zu Informationen in Afrika.Die überarbeitete Erklärung wurde 2019 von der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker angenommen, um den Schutz der Meinungsfreiheit und des Zugangs zu Informationen zu stärken, wie er in Artikel 9 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker verankert ist. Letztere ist das grundlegende Menschenrechtsinstrument des afrikanischen Kontinents.

Die Erklärung von 2019 sowie andere Soft-Law-Instrumente (wie das Modellgesetz zum Zugang zu Informationen für Afrika und die Leitlinien zum Zugang zu Informationen und zu Wahlen in Afrika) spiegeln die sich wandelnden Herausforderungen und Chancen wider, die mit der Ausübung der Meinungsfreiheit und dem Zugang zu Informationen verbunden sind, einschließlich der Auswirkungen digitaler Technologien. So fordert beispielsweise Grundsatz 22 (2) der Erklärung die Staaten dazu auf, Gesetze aufzuheben, die „Falschnachrichten“ kriminalisieren. Die Kriminalisierung der Verbreitung von Falschnachrichten ist in der Gesetzgebung vieler afrikanischer Länder Realität und wird missbraucht, um die Meinungsfreiheit zu unterdrücken. Die Erklärung ist daher ein wichtiger Bezugspunkt, um staatliches Handeln bei der Bewältigung zeitgenössischer Herausforderungen für die Meinungsfreiheit zu leiten, jedoch in einer rechtsbasierten Weise.

Was sind die wichtigsten Herausforderungen und Hindernisse bei der Umsetzung dieser Erklärung?

Die Erklärung von 2019 ist ein Soft-Law-Instrument und rechtlich nicht verbindlich.Allerdings legt sie Artikel 9 der Afrikanischen Charta aus, der für Staaten, die sie ratifiziert haben, verbindlich ist. Somit lässt sich ein starkes Argument für ihre Umsetzung anführen.

Allerdings müssen die Afrikanische Kommission sowie andere Akteure das Bewusstsein für die Erklärung stärker schärfen. So wurde beispielsweise in keinem der zur Prüfung während der 77. Ordentlichen Sitzung der Afrikanischen Kommission (Oktober bis November 2023) eingereichten Staatenberichte über die Einhaltung der Erklärung berichtet, was einen Verstoß gegen Prinzip 43(4) darstellt. Darüber hinaus bedroht der Mangel an politischem Willen in vielen afrikanischen Ländern, die Meinungsfreiheit und den Zugang zu Informationen zu achten, zu schützen und zu gewährleisten, nicht nur die Umsetzung der Erklärung, sondern auch die anderen einschlägigen normativen Rahmenwerke.

Ausländische Informationsmanipulation und -einmischung wird in der Erklärung nicht erwähnt. Glauben Sie, dass dies ein Aspekt ist, der in Zukunft berücksichtigt werden sollte?

In der Tat erwähnt die Erklärung von 2019 FIMI nicht. Allerdings berührt die Erklärung den damit verbundenen Aspekt der Entkriminalisierung von Gesetzen zu Falschmeldungen. Angesichts der Auswirkungen von FIMI auf das Informations- und Menschenrechtsökosystem in Afrika besteht Bedarf an einem umfassenderen normsetzenden Rahmenwerk, das staatliches Handeln anleitet. Wichtig ist dabei, dass dies einen menschenrechtsbasierten Ansatz verfolgen sollte.Die Afrikanische Kommission, insbesondere die Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen, verfügt über das erforderliche Mandat, um einen solchen Prozess zu leiten.


Über die Interviewte: Marystella A. Simiyu ist Juristin und Anwältin am High Court of Kenya. Derzeit arbeitet sie als Programmbeauftragte in der Einheit für Meinungsfreiheit, Information und digitale Rechte am Centre for Human Rights der University of Pretoria. Marystella ist außerdem Doktorandin im letzten Jahr des Doctor of Laws (LLD) an der University of Pretoria und Inhaberin eines Master of Laws in Human Rights and Democratisation in Africa vom Centre for Human Rights der University of Pretoria. Zu ihren Forschungsgebieten zählen das internationale Menschenrechtsrecht, Verfassungsrecht, Wahlen und digitale Rechte.

RECHTLICHER HINWEIS

Bei den Fällen in der EUvsDisinfo-Datenbank geht es um Aussagen im internationalen Informationsraum, die als parteiische, verzerrte oder falsche Darstellung der Realität und als Verbreitung von kremlfreundlichen Kernbotschaften identifiziert wurden. Daraus folgt nicht zwangsläufig, dass die betroffenen Medien Verbindungen zum Kreml haben oder den Kreml redaktionell unterstützen oder dass sie absichtlich Desinformation verbreiten wollten. Die Veröffentlichungen von EUvsDisinfo stellen keine offizielle Position der EU dar, da die präsentierten Informationen und vertretenen Meinungen auf Medienberichten sowie Analysen der East StratCom Task Force basieren.

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