DISINFO: Das Urteil des EGMR zu Navalny ist ein Versuch, sich in russische Angelegenheiten einzumischen.

DETAILS ZUM DESINFORMATIONSFALL

  • Medium: RIA ( archive #1, archive #2, original )
  • Veröffentlichungsdatum: March 08, 2021
  • Article language(s): Russian
  • Genannte Länder/Regionen: Russland

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DISINFO: Das Urteil des EGMR zu Navalny ist ein Versuch, sich in russische Angelegenheiten einzumischen.

SUMMARY

Die Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), dass Moskau Alexei Nawalny sofort freilassen soll, ist ein Versuch, in die inneren Angelegenheiten Russlands einzugreifen und Druck auf russische Gerichte auszuüben.

Am 2. Februar entschied ein Moskauer Gericht, dass die ausgesetzte Strafe von Nawalny im Fall des Yves-Rocher-Betrugs in eine echte Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten umgewandelt wird. Die Behauptung, Nawalny sei ein Opfer von Repression, wurde bereits vom EGMR selbst widerlegt; letzterer fand keine Beweise für politische Verfolgung im Fall Yves-Rocher.

RESPONSE

Die Behauptung ist Teil einer laufenden pro-Kremlin-Desinformationskampagne, die sich gegen den russischen Aktivisten Alexei Navalny richtet.

Die Geschichte gibt das vorläufige Urteil des EGMR über Navalnys Festnahme grob falsch wieder. Das Gericht strebt keine Aufhebung von Navalnys Verurteilung an, sondern bittet Russland lediglich, die Rechte des Angeklagten gemäß der Konvention zu respektieren. Die Pressemitteilung des EGMR, die das oben genannte Urteil zusammenfasst, lautet:

„Das Gericht hat die Art und das Ausmaß des Risikos für das Leben des Antragstellers berücksichtigt, das prima facie für die Anwendung der vorläufigen Maßnahme dargestellt wurde, und im Lichte der Gesamtheit der Umstände der derzeitigen Haft des Antragstellers gesehen. Diese Maßnahme wurde erlassen, ohne das Entscheidungsrecht des Gerichts über die Sache selbst und die Zuständigkeit des Ministerkomitees zu beeinträchtigen."

Die Behauptung, dass der EGMR kein politisches Motiv im Yves Rocher-Urteil gefunden hat, ist falsch. Der operative Teil des Urteils des Gerichts in Navalny gegen Russland (2018) liefert einen erschöpfenden Widerspruch zu dieser Behauptung:

„[D]ie Behauptung des Antragstellers, dass seine Ausübung der Versammlungsfreiheit zu einem besonderen Ziel für gezielte Unterdrückung geworden sei, erscheint im weiteren Kontext der Versuche der russischen Behörden zu diesem Zeitpunkt, die politische Aktivität der Opposition unter Kontrolle zu bringen, kohärent" (Abs. 173, Hervorhebung hinzugefügt).

„[D]as Gericht stellt darüber hinaus ohne vernünftige Zweifel fest, dass die dem Antragsteller auferlegten Beschränkungen [...] einen heimlichen Zweck im Sinne des Artikels 18 der Konvention verfolgten, nämlich den politischen Pluralismus zu unterdrücken, der Teil einer „effektiven politischen Demokratie" ist, die von „dem Rechtsstaat" geprägt ist" (Abs. 175, Hervorhebung hinzugefügt).

Lese einen ähnlichen Fall, der behauptet, dass Navalnys Festnahme im Einklang mit gesetzmäßigen Verfahren erfolgte, weil er eine ausgesetzte Strafe hat.

RECHTLICHER HINWEIS

Bei den Fällen in der EUvsDisinfo-Datenbank geht es um Aussagen im internationalen Informationsraum, die als parteiische, verzerrte oder falsche Darstellung der Realität und als Verbreitung von kremlfreundlichen Kernbotschaften identifiziert wurden. Daraus folgt nicht zwangsläufig, dass die betroffenen Medien Verbindungen zum Kreml haben oder den Kreml redaktionell unterstützen oder dass sie absichtlich Desinformation verbreiten wollten. Die Veröffentlichungen von EUvsDisinfo stellen keine offizielle Position der EU dar, da die präsentierten Informationen und vertretenen Meinungen auf Medienberichten sowie Analysen der East StratCom Task Force basieren.

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